Informationen

In diesem Bereich stehen Informationen zur Verfügung, die sich rund um das Thema Sportschießen bewegen und sich nicht ausdrücklich nur auf den Kreisschützenverband Schaumburg e.V. beziehen.

 

Sie richten sich an Vereinsführungen oder interessierte Sportschützen.

 

 
Stand: Thema:
10.04.2016

Versicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber.

 

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen hat 2014 mit der ARAG-Sportversicherung eine Nichtmitgliederversicherung für Asylbewerber und Flüchtlinge abgeschlossen. Diese gilt zunächst weiter bis zum 22. November 2016. Flüchtlinge und Asylbewerber, die sich sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz, auch wenn sie keine Vereinsmitglieder sind. Er gilt für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Versicherungsschutz besteht in vollem Umfang der Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des aktuellen Sportversicherungsvertrages u.a. bei der aktiven Sportausübung im Verein oder der Teilnahme an geselligen Veranstaltungen. Der Versicherungsschutz besteht auch bei der Ausführung von gemeinnützigen Arbeiten und als Helfer bei Veranstaltungen in Sportvereinen und weiteren Organisationen des LSB.

 

 

10.04.2016

Übernahme von Vereinsbeiträgen 

- Leistungen "Bildung und Teilhabe"

 

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die eine der unten aufgeführten Leistungen erhalten, kann die Übernahme des Vereinsbeitrages bis zu einer Höhe von 10,00 € monatlich beantragt werden.

  •  Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach dem SGB II
  •  Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
  •  Wohngeld
  •  Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld
  •  Leistungen nach §2 AsylbLG

 

Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über den Landkreis Schaumburg.

 

Hier der Link zu einigen Dokumenten dazu, die auf der Homepage des Landkreis Schaumburg (www.schaumburg.de) veröffentlicht sind:

 

 

 

 

 

10.04.2016

Nachweis des Versicherungsschutzes

 

in der NSSV-Geschäftsstelle  gehen immer häufiger Anfragen von Schützenvereinen ein, wie sie für ihre Behörden vor Ort den Versicherungsschutz nachweisen können. Unsere Schützenvereine haben Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung in Hannover, die solche Nachweise ausstellt. Anbei sind zwei Muster-Bestätigungen (Haftpflicht allgemein und speziell Nutzung von Straßenverkehrsflächen), die mit gleichem Inhalt auch für jeden unserer Schützenvereine ausgestellt werden können. Zum Erhalt wenden sich die Vereine bitte direkt an die ARAG Sportversicherung unter Nennung der erforderlichen Daten wie

 

  • Name und Mitgliedsnummer des Vereins
  • Anlass der Bescheinigung (wie z.B. Schießstättenbetrieb,konkrete Veranstaltung wie Schützenfest oder Schützenumzug)
  • Ggfs. Datum der Veranstaltung
  • Adresse, wohin die Bescheinigung soll

 

Die Kontaktdaten der ARAG Sportversicherung in Hannover sind wie folgt:

 

ARAG SPORTVERSICHERUNG

FERDINAND-WILHELM-FRICKE-WEG 10

30169 HANNOVER

TEL: (0511) 126852-00

FAX: (0511) 126852-25

E-MAIL:

 

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